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Götze & Götze Unternehmensberatung GbR in Görlitz

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Götze & Götze Unternehmensberatung GbR Banks

Rauschwalder Str. 58
(BVSV e.V. Gewerbezentrum Görlitz)
02826 Görlitz

Description

"Wir SICHERN Ihre Unternehmensnachfolge"
Unternehmensnachfolge im Handwerk - Nachhaltig handeln
Sie wollen Ihr Handwerks-Unternehmen verkaufen?

Oder Sie planen, eine Firma zu übernehmen?

Dann stehen Sie vor zahlreichen Fragen: Firmenwert - Mitarbeiter - Kunden - Strategie – eine Nachfolge ist anspruchsvoll.

Eine Firma steht zum Verkauf, ein Gesellschafter tritt aus der Firma aus, die Unternehmensnachfolge wird geplant - dies sind nur einige Gründe für eine Unternehmensbewertung. Häufig betrachtet der Inhaber den Wert seiner Unternehmung anders als ein Kaufinteressent.

Der Verkäufer hat zumeist viel Herzblut in den Aufbau und die Weiterentwicklung der Firma investiert und möchte die im Verkaufspreis widergespiegelt haben.

Unternehmensbewertung: Ein Kaufinteressent kalkuliert nüchtern, er möchte sicherstellen, dass die Investition sich rentiert. Wir helfen hier, realistisch, fair und fundiert den Unternehmenswert zu berechnen, sodass es nicht zu Frustrationen auf der einen oder anderen Seite kommt.

Die BVSV - Gewerbezentren dienen als Anlaufstation (Ankerzentren) für Unternehmer und deren Berater, die sich für einzelne Unternehmensfelder eine zweite Meinung einholen wollen.
Insbesondere die Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation von Unternehmensrisiken stellt einen Schwerpunkt der Arbeit dar.
Wir sind Sachverständige für das Versicherungswesen und sind für die Belange der Unternehmen da!

StaRUG Beratung in Görlitz
§ 1 StaRUG
Das "StaRUG", das Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes ist, hat u. a. eine gesetzliche Normierung der Pflicht zur Schaffung eines Risikofrüherkennungssystems für Geschäftsleiter gebracht.

In der Praxis bedeutet dies, dass diejenigen, die die Geschäfte einer Gesellschaft führen, nach § 1 StaRUG verpflichtet sind, ein System einzurichten, welches es ihnen ermöglicht, Risiken für das Unternehmen rechtzeitig zu erkennen, damit entsprechend reagiert werden kann. Sie sind also verpflichtet, ein Risikofrühe

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